gemeindeverwaltung Gemeinde Hohenrain

Arbeitslosengeld in Hohenrain

Gemeinde Hohenrain

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hohenrain ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hohenrain. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hohenrain :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hohenrain wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hohenrain
Unterdorfstrasse 7
6276 Hohenrain
Schweiz

Telefon:

041 914 61 11

Webseite:

www.hohenrain.ch

Email:

gemeinde@hohenrain.ch

Fax:

Hohenrain - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hohenrain, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hohenrain oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hohenrain erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hohenrain

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hohenrain. Telefon: 041 914 61 11 - E-mail: gemeinde@hohenrain.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hohenrain: www.hohenrain.ch

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