gemeindeverwaltung Gemeinde Mauensee

Arbeitslosengeld in Mauensee

Gemeinde Mauensee

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mauensee ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mauensee. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mauensee :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Mauensee wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Mauensee
Dorf
6216 Mauensee
Schweiz

Telefon:

041 921 14 84

Webseite:

www.mauensee.ch

Email:

gemeindeverwaltung@mauensee.lu.ch

Fax:

041 921 72 87

Mauensee - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Mauensee, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mauensee oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mauensee erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mauensee

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Mauensee. Telefon: 041 921 14 84 - E-mail: gemeindeverwaltung@mauensee.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Mauensee: www.mauensee.ch

Andere Dienstleistungen