gemeindeverwaltung Gemeinde Oberkulm

Arbeitslosengeld in Oberkulm

Gemeinde Oberkulm

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberkulm ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberkulm. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberkulm :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberkulm wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberkulm
Neudorfstr. 7
5727 Oberkulm
Schweiz

Telefon:

062 768 20 00

Webseite:

www.oberkulm.ch

Email:

gemeinde@oberkulm.ch

Fax:

062 768 20 01

Oberkulm - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberkulm, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberkulm oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberkulm erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberkulm

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberkulm. Telefon: 062 768 20 00 - E-mail: gemeinde@oberkulm.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberkulm: www.oberkulm.ch

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