gemeindeverwaltung Gemeinde Pfaffnau

Arbeitslosengeld in Pfaffnau

Gemeinde Pfaffnau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Pfaffnau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pfaffnau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Pfaffnau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Pfaffnau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Pfaffnau

6264 Pfaffnau
Schweiz

Telefon:

062 747 30 70

Webseite:

www.pfaffnau.ch

Email:

info@pfaffnau.ch

Fax:

062 747 30 79

Pfaffnau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Pfaffnau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Pfaffnau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Pfaffnau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Pfaffnau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Pfaffnau. Telefon: 062 747 30 70 - E-mail: info@pfaffnau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Pfaffnau: www.pfaffnau.ch

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