gemeindeverwaltung Gemeinde Römerswil

Arbeitslosengeld in Römerswil

Gemeinde Römerswil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Römerswil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Römerswil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Römerswil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Römerswil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Römerswil
Dorf
6027 Römerswil
Schweiz

Telefon:

041 914 20 60

Webseite:

www.roemerswil.ch

Email:

gemeindeverwaltung@roemerswil.lu.ch

Fax:

041 914 20 78

Römerswil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Römerswil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Römerswil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Römerswil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Römerswil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Römerswil. Telefon: 041 914 20 60 - E-mail: gemeindeverwaltung@roemerswil.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Römerswil: www.roemerswil.ch

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