gemeindeverwaltung Gemeinde Ufhusen

Arbeitslosengeld in Ufhusen

Gemeinde Ufhusen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ufhusen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ufhusen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ufhusen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ufhusen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ufhusen

6153 Ufhusen
Schweiz

Telefon:

041 988 12 57

Webseite:

www.ufhusen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@ufhusen.lu.ch

Fax:

041 988 20 34

Ufhusen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ufhusen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ufhusen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ufhusen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ufhusen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ufhusen. Telefon: 041 988 12 57 - E-mail: gemeindeverwaltung@ufhusen.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ufhusen: www.ufhusen.ch

Andere Dienstleistungen