gemeindeverwaltung Gemeinde Vitznau

Arbeitslosengeld in Vitznau

Gemeinde Vitznau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Vitznau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Vitznau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Vitznau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Vitznau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Vitznau
Neues Schulhaus
6354 Vitznau
Schweiz

Telefon:

041 397 13 93

Webseite:

www.vitznau.chgemeinde

Email:

gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch

Fax:

041 397 23 93

Vitznau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Vitznau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Vitznau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Vitznau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Vitznau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Vitznau. Telefon: 041 397 13 93 - E-mail: gemeindeverwaltung@vitznau.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Vitznau: www.vitznau.chgemeinde

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