gemeindeverwaltung Gemeinde Weggis

Arbeitslosengeld in Weggis

Gemeinde Weggis

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Weggis ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Weggis. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Weggis :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Weggis wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Weggis
Parkstrasse 1
6353 Weggis
Schweiz

Telefon:

041 392 15 15

Webseite:

www.gemeinde-weggis.ch

Email:

gemeindeverwaltung@weggis.lu.ch

Fax:

041 392 15 13

Weggis - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Weggis, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Weggis oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Weggis erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Weggis

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Weggis. Telefon: 041 392 15 15 - E-mail: gemeindeverwaltung@weggis.lu.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Weggis: www.gemeinde-weggis.ch

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