gemeindeverwaltung Gemeinde Wolhusen

Arbeitslosengeld in Wolhusen

Gemeinde Wolhusen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wolhusen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wolhusen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wolhusen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wolhusen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wolhusen
Menznauerstrasse 13
6110 Wolhusen
Schweiz

Telefon:

041 492 66 66

Webseite:

www.wolhusen.ch

Email:

gemeinde@wolhusen.ch

Fax:

041 492 66 67

Wolhusen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wolhusen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wolhusen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wolhusen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wolhusen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wolhusen. Telefon: 041 492 66 66 - E-mail: gemeinde@wolhusen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wolhusen: www.wolhusen.ch

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