gemeindeverwaltung Gemeinde Milvignes

Arbeitslosengeld in Colombier (NE)

Gemeinde Milvignes

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Colombier (NE) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Milvignes. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Colombier (NE) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Milvignes wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Milvignes
Rue Haute 20
2013 Colombier (NE)
Schweiz

Telefon:

032 886 58 31

Webseite:

www.milvignes.ch

Email:

Fax:

032 886 49 48

Colombier (NE) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Milvignes, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Colombier (NE) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Colombier (NE) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Colombier (NE)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Milvignes. Telefon: 032 886 58 31 - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Milvignes: www.milvignes.ch

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