gemeindeverwaltung Gemeinde Oeschgen

Arbeitslosengeld in Oeschgen

Gemeinde Oeschgen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oeschgen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oeschgen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oeschgen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oeschgen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oeschgen
Mitteldorfstrasse 60
5072 Oeschgen
Schweiz

Telefon:

062 865 60 20

Webseite:

www.oeschgen.ch

Email:

gemeindekanzlei@oeschgen.ch

Fax:

062 865 60 29

Oeschgen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oeschgen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oeschgen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oeschgen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oeschgen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oeschgen. Telefon: 062 865 60 20 - E-mail: gemeindekanzlei@oeschgen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oeschgen: www.oeschgen.ch

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