gemeindeverwaltung Gemeinde Sachseln

Arbeitslosengeld in Sachseln

Gemeinde Sachseln

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Sachseln ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sachseln. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Sachseln :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Sachseln wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Sachseln
Brünigstrasse 113
6072 Sachseln
Schweiz

Telefon:

041 666 55 55

Webseite:

www.sachseln.ch

Email:

kanzlei@sachseln.ow.ch

Fax:

041 666 55 56

Sachseln - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Sachseln, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Sachseln oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Sachseln erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Sachseln

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Sachseln. Telefon: 041 666 55 55 - E-mail: kanzlei@sachseln.ow.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Sachseln: www.sachseln.ch

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