gemeindeverwaltung Stadt Reinach (AG)

Arbeitslosengeld in Reinach (AG)

Stadt Reinach (AG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Reinach (AG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Reinach (AG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Reinach (AG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Reinach (AG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Reinach (AG)
Hauptstrasse 66
5734 Reinach (AG)
Schweiz

Telefon:

062 765 12 21

Webseite:

www.reinach.ch

Email:

gemeinde@reinach.ch

Fax:

062 765 12 14

Reinach (AG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Reinach (AG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Reinach (AG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Reinach (AG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Reinach (AG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Reinach (AG). Telefon: 062 765 12 21 - E-mail: gemeinde@reinach.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Reinach (AG): www.reinach.ch

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