gemeindeverwaltung Gemeinde Au (SG)

Arbeitslosengeld in Au (SG)

Gemeinde Au (SG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Au (SG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Au (SG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Au (SG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Au (SG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Au (SG)
Kirchweg 6
9434 Au (SG)
Schweiz

Telefon:

071 744 02 10

Webseite:

www.au-sg.ch

Email:

info@au-sg.ch

Fax:

071 744 13 59

Au (SG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Au (SG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Au (SG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Au (SG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Au (SG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Au (SG). Telefon: 071 744 02 10 - E-mail: info@au-sg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Au (SG): www.au-sg.ch

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