gemeindeverwaltung Gemeinde Benken (SG)

Arbeitslosengeld in Benken (SG)

Gemeinde Benken (SG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Benken (SG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Benken (SG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Benken (SG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Benken (SG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Benken (SG)

8717 Benken (SG)
Schweiz

Telefon:

055 293 30 30

Webseite:

www.benken.ch

Email:

info@benken.sg.ch

Fax:

055 293 30 39

Benken (SG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Benken (SG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Benken (SG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Benken (SG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Benken (SG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Benken (SG). Telefon: 055 293 30 30 - E-mail: info@benken.sg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Benken (SG): www.benken.ch

Andere Dienstleistungen