gemeindeverwaltung Gemeinde Berg (SG)

Arbeitslosengeld in Berg (SG)

Gemeinde Berg (SG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Berg (SG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Berg (SG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Berg (SG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Berg (SG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Berg (SG)
Dorfstrasse 17
9305 Berg (SG)
Schweiz

Telefon:

071 455 11 92

Webseite:

www.bergsg.ch

Email:

info@bergsg.ch

Fax:

071 455 11 52

Berg (SG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Berg (SG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Berg (SG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Berg (SG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Berg (SG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Berg (SG). Telefon: 071 455 11 92 - E-mail: info@bergsg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Berg (SG): www.bergsg.ch

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