gemeindeverwaltung Gemeinde Degersheim

Arbeitslosengeld in Degersheim

Gemeinde Degersheim

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Degersheim ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Degersheim. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Degersheim :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Degersheim wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Degersheim

9113 Degersheim
Schweiz

Telefon:

071 372 07 80

Webseite:

www.degersheim.ch

Email:

gemeinderat@degersheim.ch

Fax:

071 372 07 08

Degersheim - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Degersheim, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Degersheim oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Degersheim erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Degersheim

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Degersheim. Telefon: 071 372 07 80 - E-mail: gemeinderat@degersheim.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Degersheim: www.degersheim.ch

Andere Dienstleistungen