gemeindeverwaltung Gemeinde Eggersriet

Arbeitslosengeld in Eggersriet

Gemeinde Eggersriet

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Eggersriet ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Eggersriet. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Eggersriet :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Eggersriet wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Eggersriet
Heidenerstrasse 5
9034 Eggersriet
Schweiz

Telefon:

071 878 80 00

Webseite:

www.eggersriet.ch

Email:

info@eggersriet.ch

Fax:

071 878 80 01

Eggersriet - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Eggersriet, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Eggersriet oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Eggersriet erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Eggersriet

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Eggersriet. Telefon: 071 878 80 00 - E-mail: info@eggersriet.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Eggersriet: www.eggersriet.ch

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