gemeindeverwaltung Gemeinde Gaiserwald

Arbeitslosengeld in Gaiserwald

Gemeinde Gaiserwald

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gaiserwald ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gaiserwald. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gaiserwald :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gaiserwald wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gaiserwald
Hauptstrasse 21
9030 Gaiserwald
Schweiz

Telefon:

071 313 86 86

Webseite:

www.gaiserwald.ch

Email:

info@gaiserwald.ch

Fax:

071 313 86 87

Gaiserwald - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gaiserwald, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gaiserwald oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gaiserwald erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gaiserwald

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gaiserwald. Telefon: 071 313 86 86 - E-mail: info@gaiserwald.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gaiserwald: www.gaiserwald.ch

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