gemeindeverwaltung Gemeinde Gommiswald

Arbeitslosengeld in Gommiswald

Gemeinde Gommiswald

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gommiswald ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gommiswald. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gommiswald :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gommiswald wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gommiswald
Rietwiesstr. 2
8737 Gommiswald
Schweiz

Telefon:

055 285 14 00

Webseite:

www.gommiswald.ch

Email:

gemeinde@gommiswald.ch

Fax:

055 285 14 09

Gommiswald - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gommiswald, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gommiswald oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gommiswald erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gommiswald

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gommiswald. Telefon: 055 285 14 00 - E-mail: gemeinde@gommiswald.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gommiswald: www.gommiswald.ch

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