gemeindeverwaltung Stadt Gossau (SG)

Arbeitslosengeld in Gossau (SG)

Stadt Gossau (SG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gossau (SG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Gossau (SG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gossau (SG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Gossau (SG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Gossau (SG)
Bahnhofstrasse 25
9202 Gossau (SG)
Schweiz

Telefon:

071 388 41 11

Webseite:

www.stadtgossau.ch

Email:

info@stadtgossau.ch

Fax:

071 229 13 30

Gossau (SG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Gossau (SG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gossau (SG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gossau (SG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gossau (SG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Gossau (SG). Telefon: 071 388 41 11 - E-mail: info@stadtgossau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Gossau (SG): www.stadtgossau.ch

Andere Dienstleistungen