gemeindeverwaltung Gemeinde Kaltbrunn

Arbeitslosengeld in Kaltbrunn

Gemeinde Kaltbrunn

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Kaltbrunn ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kaltbrunn. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Kaltbrunn :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Kaltbrunn wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Kaltbrunn

8722 Kaltbrunn
Schweiz

Telefon:

055 293 39 39

Webseite:

www.kaltbrunn.ch

Email:

gemeinde@kaltbrunn.ch

Fax:

055 293 39 49

Kaltbrunn - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Kaltbrunn, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Kaltbrunn oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Kaltbrunn erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Kaltbrunn

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Kaltbrunn. Telefon: 055 293 39 39 - E-mail: gemeinde@kaltbrunn.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Kaltbrunn: www.kaltbrunn.ch

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