gemeindeverwaltung Gemeinde Neckertal

Arbeitslosengeld in Mogelsberg

Gemeinde Neckertal

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mogelsberg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neckertal. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mogelsberg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Neckertal wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Neckertal
Lettenstrasse 3
9122 Mogelsberg
Schweiz

Telefon:

071 375 62 62

Webseite:

www.neckertal.ch

Email:

gemeinde@neckertal.ch

Fax:

Mogelsberg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Neckertal, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mogelsberg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mogelsberg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mogelsberg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Neckertal. Telefon: 071 375 62 62 - E-mail: gemeinde@neckertal.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Neckertal: www.neckertal.ch

Andere Dienstleistungen