gemeindeverwaltung Gemeinde Oberuzwil

Arbeitslosengeld in Oberuzwil

Gemeinde Oberuzwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberuzwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberuzwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberuzwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberuzwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberuzwil
Flawilerstrasse 3
9242 Oberuzwil
Schweiz

Telefon:

071 955 77 33

Webseite:

www.oberuzwil.ch

Email:

gemeinde@oberuzwil.ch

Fax:

071 955 77 44

Oberuzwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberuzwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberuzwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberuzwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberuzwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberuzwil. Telefon: 071 955 77 33 - E-mail: gemeinde@oberuzwil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberuzwil: www.oberuzwil.ch

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