gemeindeverwaltung Gemeinde Pfäfers

Arbeitslosengeld in Pfäfers

Gemeinde Pfäfers

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Pfäfers ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pfäfers. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Pfäfers :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Pfäfers wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Pfäfers

7312 Pfäfers
Schweiz

Telefon:

081 300 42 42

Webseite:

www.pfaefers.ch

Email:

manfred.haag@pfaefers.ch

Fax:

081 302 52 86

Pfäfers - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Pfäfers, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Pfäfers oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Pfäfers erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Pfäfers

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Pfäfers. Telefon: 081 300 42 42 - E-mail: manfred.haag@pfaefers.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Pfäfers: www.pfaefers.ch

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