gemeindeverwaltung Gemeinde Rebstein

Arbeitslosengeld in Rebstein

Gemeinde Rebstein

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rebstein ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rebstein. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rebstein :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rebstein wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rebstein
Alte Landstrasse 77
9445 Rebstein
Schweiz

Telefon:

071 775 82 00

Webseite:

www.rebstein.ch

Email:

einwohneramt@rebstein.ch

Fax:

071 775 82 01

Rebstein - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rebstein, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rebstein oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rebstein erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rebstein

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rebstein. Telefon: 071 775 82 00 - E-mail: einwohneramt@rebstein.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rebstein: www.rebstein.ch

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