gemeindeverwaltung Gemeinde Schmerikon

Arbeitslosengeld in Schmerikon

Gemeinde Schmerikon

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schmerikon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schmerikon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schmerikon :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schmerikon wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schmerikon
Hauptstr. 16
8716 Schmerikon
Schweiz

Telefon:

055 286 11 11

Webseite:

www.schmerikon.ch

Email:

kanzlei@schmerikon.ch

Fax:

055 286 11 12

Schmerikon - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schmerikon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schmerikon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schmerikon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schmerikon

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schmerikon. Telefon: 055 286 11 11 - E-mail: kanzlei@schmerikon.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schmerikon: www.schmerikon.ch

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