gemeindeverwaltung Gemeinde Uzwil

Arbeitslosengeld in Uzwil

Gemeinde Uzwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Uzwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Uzwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Uzwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Uzwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Uzwil
Bahnhofstrasse 115
9240 Uzwil
Schweiz

Telefon:

071 955 44 44

Webseite:

www.uzwil.ch

Email:

gemeinde@uzwil.ch

Fax:

071 955 44 45

Uzwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Uzwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Uzwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Uzwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Uzwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Uzwil. Telefon: 071 955 44 44 - E-mail: gemeinde@uzwil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Uzwil: www.uzwil.ch

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