gemeindeverwaltung Gemeinde Waldkirch

Arbeitslosengeld in Waldkirch

Gemeinde Waldkirch

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Waldkirch ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Waldkirch. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Waldkirch :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Waldkirch wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Waldkirch
Bernhardzellerstrasse. 28
9205 Waldkirch
Schweiz

Telefon:

071 434 60 30

Webseite:

www.waldkirch.ch

Email:

gemeinde@waldkirch.ch

Fax:

071 434 60 50

Waldkirch - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Waldkirch, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Waldkirch oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Waldkirch erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Waldkirch

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Waldkirch. Telefon: 071 434 60 30 - E-mail: gemeinde@waldkirch.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Waldkirch: www.waldkirch.ch

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