gemeindeverwaltung Gemeinde Zuzwil (SG)

Arbeitslosengeld in Zuzwil (SG)

Gemeinde Zuzwil (SG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zuzwil (SG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zuzwil (SG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zuzwil (SG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Zuzwil (SG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Zuzwil (SG)
Hinterdorfstrasse 3
9524 Zuzwil (SG)
Schweiz

Telefon:

071 945 80 80

Webseite:

www.zuzwil.ch

Email:

info@zuzwil.ch

Fax:

071 945 80 81

Zuzwil (SG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Zuzwil (SG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zuzwil (SG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zuzwil (SG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zuzwil (SG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Zuzwil (SG). Telefon: 071 945 80 80 - E-mail: info@zuzwil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Zuzwil (SG): www.zuzwil.ch

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