gemeindeverwaltung Gemeinde Bargen (SH)

Arbeitslosengeld in Bargen (SH)

Gemeinde Bargen (SH)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bargen (SH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bargen (SH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bargen (SH) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bargen (SH) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bargen (SH)
Schulhaus Bargen
8233 Bargen (SH)
Schweiz

Telefon:

052 653 13 82

Webseite:

www.bargen.ch

Email:

kanzlei@bargen.ch

Fax:

052 653 13 82

Bargen (SH) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bargen (SH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bargen (SH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bargen (SH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bargen (SH)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bargen (SH). Telefon: 052 653 13 82 - E-mail: kanzlei@bargen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bargen (SH): www.bargen.ch

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