gemeindeverwaltung Gemeinde Buch (SH)

Arbeitslosengeld in Buch (SH)

Gemeinde Buch (SH)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Buch (SH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Buch (SH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Buch (SH) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Buch (SH) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Buch (SH)

8263 Buch (SH)
Schweiz

Telefon:

052 743 18 43

Webseite:

www.buch-sh.ch

Email:

info@buch-sh.ch

Fax:

Buch (SH) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Buch (SH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Buch (SH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Buch (SH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Buch (SH)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Buch (SH). Telefon: 052 743 18 43 - E-mail: info@buch-sh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Buch (SH): www.buch-sh.ch

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