gemeindeverwaltung Gemeinde Oberhallau

Arbeitslosengeld in Oberhallau

Gemeinde Oberhallau

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberhallau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberhallau. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberhallau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberhallau wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberhallau
Am Platz 87
8216 Oberhallau
Schweiz

Telefon:

052 681 36 48

Webseite:

www.oberhallau.ch

Email:

gemeinde@oberhallau.ch

Fax:

052 681 10 48

Oberhallau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberhallau, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberhallau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberhallau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberhallau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberhallau. Telefon: 052 681 36 48 - E-mail: gemeinde@oberhallau.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberhallau: www.oberhallau.ch

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