gemeindeverwaltung Gemeinde Wilchingen

Arbeitslosengeld in Wilchingen

Gemeinde Wilchingen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wilchingen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wilchingen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wilchingen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Wilchingen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Wilchingen
Dorfstrasse 15
8217 Wilchingen
Schweiz

Telefon:

052 687 02 82

Webseite:

www.wilchingen.ch

Email:

bruno.kuelling@ktsh.ch

Fax:

052 687 02 80

Wilchingen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Wilchingen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wilchingen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wilchingen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wilchingen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Wilchingen. Telefon: 052 687 02 82 - E-mail: bruno.kuelling@ktsh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Wilchingen: www.wilchingen.ch

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