gemeindeverwaltung Gemeinde Rüfenach

Arbeitslosengeld in Rüfenach

Gemeinde Rüfenach

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rüfenach ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rüfenach. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rüfenach :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rüfenach wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rüfenach
Reinerstrasse 25
5235 Rüfenach
Schweiz

Telefon:

056 284 16 12

Webseite:

www.ruefenach.ch

Email:

info@ruefenach.ch

Fax:

056 284 16 14

Rüfenach - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rüfenach, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rüfenach oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rüfenach erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rüfenach

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rüfenach. Telefon: 056 284 16 12 - E-mail: info@ruefenach.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rüfenach: www.ruefenach.ch

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