gemeindeverwaltung Gemeinde Balsthal

Arbeitslosengeld in Balsthal

Gemeinde Balsthal

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Balsthal ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Balsthal. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Balsthal :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Balsthal wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Balsthal
Goldgasse 13
4710 Balsthal
Schweiz

Telefon:

062 386 76 76

Webseite:

www.balsthal.ch

Email:

info@balsthal.ch

Fax:

062 386 76 27

Balsthal - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Balsthal, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Balsthal oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Balsthal erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Balsthal

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Balsthal. Telefon: 062 386 76 76 - E-mail: info@balsthal.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Balsthal: www.balsthal.ch

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