gemeindeverwaltung Gemeinde Dulliken

Arbeitslosengeld in Dulliken

Gemeinde Dulliken

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dulliken ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dulliken. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dulliken :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dulliken wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dulliken
Alte Landstrasse 3
4657 Dulliken
Schweiz

Telefon:

062 295 30 31

Webseite:

www.dulliken.ch

Email:

esther.bischof@dulliken.ch

Fax:

062 295 31 53

Dulliken - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dulliken, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dulliken oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dulliken erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dulliken

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dulliken. Telefon: 062 295 30 31 - E-mail: esther.bischof@dulliken.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dulliken: www.dulliken.ch

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