gemeindeverwaltung Gemeinde Erschwil

Arbeitslosengeld in Erschwil

Gemeinde Erschwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Erschwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Erschwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Erschwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Erschwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Erschwil
Schulstrasse 21
4228 Erschwil
Schweiz

Telefon:

061 781 31 91

Webseite:

http://erschwil-so.ch.ch

Email:

gemeindeerschwil@ebmnet.ch

Fax:

061 783 90 43

Erschwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Erschwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Erschwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Erschwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Erschwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Erschwil. Telefon: 061 781 31 91 - E-mail: gemeindeerschwil@ebmnet.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Erschwil: http://erschwil-so.ch.ch

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