gemeindeverwaltung Gemeinde Fulenbach

Arbeitslosengeld in Fulenbach

Gemeinde Fulenbach

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Fulenbach ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Fulenbach. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Fulenbach :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Fulenbach wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Fulenbach
Innere Weid 1
4629 Fulenbach
Schweiz

Telefon:

062 917 10 10

Webseite:

www.fulenbach.ch

Email:

gemeinde@fulenbach.ch

Fax:

062 917 10 15

Fulenbach - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Fulenbach, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Fulenbach oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Fulenbach erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Fulenbach

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Fulenbach. Telefon: 062 917 10 10 - E-mail: gemeinde@fulenbach.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Fulenbach: www.fulenbach.ch

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