gemeindeverwaltung Gemeinde Gänsbrunnen

Arbeitslosengeld in Gänsbrunnen

Gemeinde Gänsbrunnen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gänsbrunnen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gänsbrunnen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gänsbrunnen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gänsbrunnen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gänsbrunnen

4716 Gänsbrunnen
Schweiz

Telefon:

032 639 18 13

Webseite:

www.gaensbrunnen.ch

Email:

rosmarie.heiniger@bluewin.ch

Fax:

Gänsbrunnen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gänsbrunnen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gänsbrunnen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gänsbrunnen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gänsbrunnen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gänsbrunnen. Telefon: 032 639 18 13 - E-mail: rosmarie.heiniger@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gänsbrunnen: www.gaensbrunnen.ch

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