gemeindeverwaltung Gemeinde Gunzgen

Arbeitslosengeld in Gunzgen

Gemeinde Gunzgen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Gunzgen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gunzgen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Gunzgen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Gunzgen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Gunzgen
Allmendstrasse 2
4617 Gunzgen
Schweiz

Telefon:

062 209 20 60

Webseite:

www.gunzgen.ch

Email:

info@gunzgen.ch

Fax:

062 209 20 69

Gunzgen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Gunzgen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Gunzgen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Gunzgen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Gunzgen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Gunzgen. Telefon: 062 209 20 60 - E-mail: info@gunzgen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Gunzgen: www.gunzgen.ch

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