gemeindeverwaltung Gemeinde Drei Höfe

Arbeitslosengeld in Winistorf

Gemeinde Drei Höfe

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Winistorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Drei Höfe. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Winistorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Drei Höfe wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Drei Höfe
Landstrasse 7
Winistorf
Schweiz

Telefon:

032 675 62 00

Webseite:

www.dreihoefe.ch

Email:

gs@dreihoefe.ch

Fax:

079 346 06 41

Winistorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Drei Höfe, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Winistorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Winistorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Winistorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Drei Höfe. Telefon: 032 675 62 00 - E-mail: gs@dreihoefe.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Drei Höfe: www.dreihoefe.ch

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