gemeindeverwaltung Gemeinde Hubersdorf

Arbeitslosengeld in Hubersdorf

Gemeinde Hubersdorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hubersdorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hubersdorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hubersdorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hubersdorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hubersdorf

4535 Hubersdorf
Schweiz

Telefon:

032 637 37 83

Webseite:

www.hubersdorf.ch

Email:

gemeindekanzlei@hubersdorf.ch

Fax:

032 637 37 84

Hubersdorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hubersdorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hubersdorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hubersdorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hubersdorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hubersdorf. Telefon: 032 637 37 83 - E-mail: gemeindekanzlei@hubersdorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hubersdorf: www.hubersdorf.ch

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