gemeindeverwaltung Gemeinde Kappel (SO)

Arbeitslosengeld in Kappel (SO)

Gemeinde Kappel (SO)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Kappel (SO) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kappel (SO). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Kappel (SO) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Kappel (SO) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Kappel (SO)
Dorfstrasse 27
4616 Kappel (SO)
Schweiz

Telefon:

062 209 22 44

Webseite:

www.kappel.ch

Email:

ewg@kappel.ch

Fax:

062 209 22 55

Kappel (SO) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Kappel (SO), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Kappel (SO) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Kappel (SO) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Kappel (SO)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Kappel (SO). Telefon: 062 209 22 44 - E-mail: ewg@kappel.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Kappel (SO): www.kappel.ch

Andere Dienstleistungen