gemeindeverwaltung Gemeinde Kestenholz

Arbeitslosengeld in Kestenholz

Gemeinde Kestenholz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Kestenholz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kestenholz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Kestenholz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Kestenholz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Kestenholz
Neue Strasse 1
4703 Kestenholz
Schweiz

Telefon:

062 393 28 30

Webseite:

www.kestenholz.ch

Email:

gemeinde.kestenholz@ggs.ch

Fax:

062 393 20 03

Kestenholz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Kestenholz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Kestenholz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Kestenholz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Kestenholz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Kestenholz. Telefon: 062 393 28 30 - E-mail: gemeinde.kestenholz@ggs.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Kestenholz: www.kestenholz.ch

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