gemeindeverwaltung Gemeinde Buchegg

Arbeitslosengeld in Mühledorf SO

Gemeinde Buchegg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mühledorf SO ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Buchegg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mühledorf SO :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Buchegg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Buchegg
Hauptstrasse 2
4583 Mühledorf SO
Schweiz

Telefon:

032 / 661 50 60

Webseite:

www.buchegg-so.ch

Email:

info@buchegg-so.ch

Fax:

Mühledorf SO - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Buchegg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mühledorf SO oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mühledorf SO erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mühledorf SO

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Buchegg. Telefon: 032 / 661 50 60 - E-mail: info@buchegg-so.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Buchegg: www.buchegg-so.ch

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