gemeindeverwaltung Gemeinde Obergösgen

Arbeitslosengeld in Obergösgen

Gemeinde Obergösgen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Obergösgen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Obergösgen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Obergösgen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Obergösgen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Obergösgen
Dorfkern 1
4653 Obergösgen
Schweiz

Telefon:

062 285 51 51

Webseite:

www.obergoesgen.ch

Email:

gemeinde@obergoesgen.ch

Fax:

062 285 51 50

Obergösgen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Obergösgen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Obergösgen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Obergösgen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Obergösgen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Obergösgen. Telefon: 062 285 51 51 - E-mail: gemeinde@obergoesgen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Obergösgen: www.obergoesgen.ch

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