gemeindeverwaltung Gemeinde Riedholz

Arbeitslosengeld in Riedholz

Gemeinde Riedholz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Riedholz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Riedholz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Riedholz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Riedholz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Riedholz
Wallierhofstrasse 5
4533 Riedholz
Schweiz

Telefon:

032 626 28 88

Webseite:

www.riedholz.ch

Email:

hans-peter.roth@riedholz.ch

Fax:

032 626 28 85

Riedholz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Riedholz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Riedholz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Riedholz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Riedholz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Riedholz. Telefon: 032 626 28 88 - E-mail: hans-peter.roth@riedholz.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Riedholz: www.riedholz.ch

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