gemeindeverwaltung Gemeinde Rodersdorf

Arbeitslosengeld in Rodersdorf

Gemeinde Rodersdorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Rodersdorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rodersdorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Rodersdorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Rodersdorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Rodersdorf

4118 Rodersdorf
Schweiz

Telefon:

061 731 33 16

Webseite:

www.rodersdorf.ch

Email:

gemeinde@rodersdorf.ch

Fax:

061 731 30 24

Rodersdorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Rodersdorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Rodersdorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Rodersdorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Rodersdorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Rodersdorf. Telefon: 061 731 33 16 - E-mail: gemeinde@rodersdorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Rodersdorf: www.rodersdorf.ch

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