gemeindeverwaltung Gemeinde Schnottwil

Arbeitslosengeld in Schnottwil

Gemeinde Schnottwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schnottwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schnottwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schnottwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schnottwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schnottwil
Oberwilstrasse 2
3253 Schnottwil
Schweiz

Telefon:

032 351 38 48

Webseite:

www.schnottwil.ch

Email:

info@schnottwil.ch

Fax:

032 351 64 09

Schnottwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schnottwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schnottwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schnottwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schnottwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schnottwil. Telefon: 032 351 38 48 - E-mail: info@schnottwil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schnottwil: www.schnottwil.ch

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